
Durch die Änderungen der sogenannten NIS-2 Richtlinie gelten für Domains neue Vorgaben bei der Bereitstellung von Registrierungsdaten. Das betrifft zum einen die Angabe der Daten, die für die Registrierung einer Domain erforderlich sind (wobei sich hierbei dem Grunde nach wenig / nichts ändert, nur die Überprüfung / Validierung erfolgt jetzt restriktiver), aber auch die Ausgabe von Daten im Rahmen des sogenannten Whois.
Für die Registrierung einer .de-Domain müssen angegeben werden
Ohne die vorgenannten, vollständigen und validen Inhaberdaten ist die Registrierung einer .de-Domain nicht möglich.
Änderungen gibt es auch bei der Ausgabe der Daten im sogenannten Whois-System (grob gesagt eine Datenbank der Domaininhaber).
Für Domains, die durch natürliche Personen (also Privatpersonen, Einzelunternehmer) registriert wurden, wird bei der Abfrage das Registrierungsdatum sowie das verwaltende Denic-Mitglied ausgegeben.
Änderungen gibt es bei juristischen Personen (also Firmen, Vereinen, Parteien oder anderen Organisationen).
Neben Registrierungsdatum und verwaltendem Denic-Mitglied werden hier auch Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse veröffentlicht (also dem Grunde nach in etwa so wie es vor der Gültigkeit der DSGVO war).
Die Original-Mitteilung der Denic: https://blog.denic.de/neue-gesetzliche-vorgaben-zur-denic-domainabfrage-whois/
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